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Einleitung:1848 begann die Geschichte der Frauenbewegung.1865 gründeten bürgerliche Frauen den Allgemeinen Deutschen Frauenverein, dessen Ziele vorrangig die Selbstständigkeit und die Mündigkeit der Frauen sowie das Recht auf Bildung und Arbeit waren. Mit Forderungen wie z.B. nach Industrie- und Handelschulen für Mädchen, Arbeiterinnenschutz, Mutterschutz, Chancengleichheit im Beruf, gleichem Lohn für gleiche Arbeit und dem Frauenwahlrecht griff der Verein unter der Führung von Louise Otto-Peters Themen auf, die teilweise immer noch aktuell sind. Die Befreiung der Frauen wurde nicht als Selbstzweck gesehen, sondern sollte der Gesellschaft nutzen und dem Fortschritt der Menschheit dienen.
Die proletarische (später sozialistische) Frauenbewegung unter Ottilie Baader, Claula Zetkin u.a. sah den Kampf um Frauenrechte dagegen im Zusammenhang mit der Arbeiterinnenbewegung. Der Hauptgedanke war: Frauen und Arbeiter haben gemeinsam, Unterdrückte zu sein.
Seit 1908 konnten Frauen aufgrund eines neuen Vereinsgesetzes in Parteien und Gewerkschaften eintreten. Im selben Jahr wurde Luise Zietz(1865-1922) als die erste Frauen in den Vorstand einer Partei(SPD) gewählt.
Mit dem Frauenwahlrecht 1918 kam der große Durchbruch: Frauen konnten wählen und sich als Kandidatinnen aufstellen lassen. Am19.Januar 1919 waren 17 Millionen Frauen und 15.Millionen Männer wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug bei den Frauen 82.3% und bei den Männern 82.4%. 310 Frauen hatten kandidiert, 41 Parlamentarierinnen zogen in die Nationalversammlung ein, das entsprach 9.6% der insgesamt 423 Abgeordnetinnen.
Im Parlament der Weimarer Republik saßen zeitweise mehr Frauen als im Deutschen Bundestag. Sie kämpften für die Rechte der Frauen und setzen wichtige Rechtspositionen durch, u.a. die Zulassung von Frauen als Richterinnen und Geschworene.Sie sorgten dafür, dass Heimarbeitrinnen 1923 durch ein Heimarbeitslohngesetz besseren Schutz bekamen und engagierten sich 1927 für das Mutterschutzgesetz .
Der Nationalsozialismus verdrängte die Frauen aus dem öffentlichen Leben und legte die Frauenrolle auf Hausfrau und Mutter fest. Frauen verloren das passive Wahlrecht, die Zulassung zur Habilitation, zum Richterinnenamt und als Rechtsanwältinnen. Der Frauenanteil bei den Studierenden durfte maximal 10% betragen. Frauenorganisationen der demokratischen Parteien und Gewerkschaften wurden im Jahre1933 verboten. Andere Frauenorganisationen wurden aufgelöst. In den NS-Frauenorganisationen ging es um Hauswirtschaft, Kinderpflege und Ernährung. Die Arbeitsplätze wurden Männern freigehalten.1939, mit Kriegsbeginn, waren weibliche Arbeitskräfte wieder gefragt.
Nach Kriegsende verankerten die vier “Mütter” und die einundsechzig ”Väter” des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Grundgesetz. Auch die Verfassung der DDR schrieb dies fest und stellte die Förderung von Frauen in Beruf und in der Gesellschaft als staatliche Aufgabe dar.